Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Attiora PTY LTD, 821 Pacific Highway, Chatswood NSW 2067, Australien, nach dem KWG keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu Betreiben. Die Inhalte auf den vom Unternehmen betriebenen Websites attiora.uk.com, atti-ora.com und attioragroup.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, gäben Anlass zur Annahme, dass die Attiora PTY LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anböte. In ihren deutschen Broschüren und Präsentationen werbe das Unternehmen mit der Möglichkeit des einfachen Investierens und einem Empfehlungsprogramm. Kundinnen und Kunden werden, so die BaFin, aufgefordert, ihre Kryptowerte auf das Unternehmen zu übertragen und einen „Plan“ zu eröffnen.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.