Die Handelsplattform miller-vc.com ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr erreichbar (30.06.2022).
Warum hat die BaFin am 24.06.2022 unter Handelsplattform miller-vc.com: BaFin ermittelt gegen die Andolantra Sl. eine Warnung veröffentlicht?
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Andolantra SI., Spanien, keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu Betreiben. Die Inhalte auf der Website miller-vc.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, gäben Anlass zur Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Den auf der Website veröffentlichten Geschäftsbedingungen zufolge werde die Geschäftsbeziehung der Kundinnen und Kunden zu dem spanischen Unternehmen estnischem Recht unterworfen. Darüber hinaus fallen, laut der BaFin, Parallelen zwischen den Internetpräsenzen miller-vc.com und baronsvc.com auf. Zu letzterer Website veröffentlichte die BaFin am 6. Juli 2021 bereits eine Meldung.