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BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website swisschains.com!

swisschains.com ist eine Plattform, die ihren Kunden die Möglichkeit bietet in Rohstoffe, Aktien, Devisen und Indizes zu investieren. Die Betreiber bieten drei unterschiedliche Kontotypen an, die sich durch die Höhe der Mindestanzahlung, die für sie erforderlich sind unterscheiden. Beim Konto „Einfacher Start“ ist eine Anzahlung von 250$ erforderlich, während beim Konto „Profi-Händler“, das mit den meisten Tools und Vorteilen eine Anzahlung von 5000$ erforderlich ist.

 

Warum hat die BaFin am 14.07.2022 eine Warnung unter Handelsplattform „SwissChains“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website swisschains.com veröffentlicht?

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattform „SwissChains“, angeboten über die Webseite swisschains.com, keine Erlaubnis habe nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu Betreiben. Der Inhalt der Webseite sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, gäben Anlass zur Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Der Anbieter tritt, laut der BaFin, auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung „SwissChains“ auf. Dem Internetauftritt könne man weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform des Unternehmens entnommen werden. Als Geschäftsadresse werde ein „City Business Center“ in London, Großbritannien, angegeben.

Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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