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BaFin ermittelt gegen die Win ICoin!

winicoin.com ist eine Handelsplattform, die ihren Kunden den Handel mit Währungen, Rohstoffen, Aktien, Indizes und Cryptowährungen anbieten. Sie bieten ihren Kunden drei Möglichkeiten ein Konto zu eröffnen mit jeweils unterschiedlichen Vorteilen. Einmal das Konto „Anfang“ oder „start“, dann das Konto „Progressiv“ oder „Progressive“ und das Konto „Premium“.

Warum hat die BaFin am 25.05.2022 unter winicoin.com: BaFin ermittelt gegen die Win ICoin eine Warnung veröffentlicht?

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Win ICoin keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder  Finanzdienstleistungen zu Betreiben. Die Inhalte auf ihrer Website winicoin.com gäben Anlass zur Annahme, dass die Win ICoin unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibe.

Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
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