Was ist Soloprime?
SoloPrime ist eine in Island angemeldete Tradingplattform, die neben Trading auch Seminare und Literatur anbietet, die dem Kunden zeigen, wie Trading funktioniert. Von Aktien über Rohstoffe bis Kryptowährungen bietet soloprime.co sehr viele Handelsprodukte an. Nach eigenen Angaben ist es das erklärte Ziel des Unternehmens, dem Kunden eine perfekte Tradingerfahrung zu bieten. Soloprime möchte keine falschen Versprechen machen, sondern erklärt: “Sie können mit uns glücklich und zufrieden von einem einfachen zu einem professionellen Trader werden […]” Soloprime bietet Kunden fünf verschiedene Kontotypen an.
Das Standardkonto (“Solo Standard”) fordert eine mindest Anzahlung von 10.000 USD (8.800€) und bietet neben einem 1:200 Hebelarm bis zu 25% Margenkredit, eine Soloausbildung, einen Kundenbetreuer und einen wöchentlichen Markt- und Portfoliobericht.
Das “Solo Prime” Konto erfordert eine mindest Anzahlung von 1.000.000 USD (800.000€) und bietet, neben den im Standardkonto genannten Dienstleistungen, ein tägliches Live-Stream-Handels Webseminar, einen Vermögensverwalter, VIP-Veranstaltungen, Portfolioverwaltung, höhere Auszahlungen, “super enge Spreads”, keine Auszahlungsgebühren und bis zu 75% rabatt auf Kommissionen an.
Neben den beiden genannten Konten stehen drei weitere Kontotypen zur Auswahl: das Solo Gold Konto, das Solo Diamond Konto und das Solo VIP Konto. Sie sich unterscheiden minimal von den im “Solo Prime” Konto genannten Dienstleistungen.
Warum hat die BaFin am 11.02.2022 unter soloprime.co: BaFin ermittelt gegen die SoloPrime eine Warnung veröffentlicht?
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass SoloPrime keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.
Die Inhalte auf soloprime.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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