Mehr Infos
Aktuelles
Öffnungszeiten
  • Montag
    08:00 - 18:00 Uhr
  • Dienstag
    08:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch
    08:00 - 18:00 Uhr
  • Donnerstag
    08:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 - 17:00 Uhr
BaFin ermittelt gegen die Cake Pte. Ltd.

Was ist cakedefi.com? Cake Pte. Ltd., als Betreiber von cakedefi.com, ist ein in Singapur ansässiges Fintech-Unternehmen. Julian Hosp und sein singapurischer Partner U-Zyn Chua haben das Unternehmen 2019 gegründet. Cake Pte. Ltd. wirbt mit einer ±±benutzerfreundlichen Oberfläche von cake defi.com, um Kryptotransaktionen simpler durchzuführen. Auf ihrer Website (https://de.cakedefi.com/?ref=663994) bietet Cake Pte. Ltd. die Produkte Lending, Liquidity Mining und Staking an. Lending beschreibt das Einzahlen von Kryptowährungen in Lending Batches, d.h. eigene Kryptowährung wird über Cake Defi verliehen für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung einer Vergütung. Liquidity Mining beschreibt das Transferieren seiner persönlich präferierten Coins ​​in gemeinsame Liquidity-Mining-Pools. Und das letzte Produkt von Cake Defi ist Staking: Man tritt transparenten Masternode-Pools bei um eigene Coins oder Token in sogenannte ”Nodes“ zu geben, um Transaktionen für Kryptowährungen mit Proof of Stake-Konsensmechanismen überprüfen zu lassen. Dafür erhält man eine Vergütung. Das Unternehmen wirbt bei all ihren Produkten nicht nur mit hohen Renditen, sondern auch teils mit geringer Volatilität (https://de.cakedefi.com/?ref=663994). Dabei bürgt Cake DeFi für ihre Transparenz, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit (https://de.cakedefi.com/?ref=663994). Warum hat BaFin am 07.01.2022 unter cakedefi.com: BaFin ermittelt gegen die Cake Pte. Ltd.eine Warnung veröffentlicht? Nun ermittelt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gegen das Unternehmen. BaFin hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass Cake Pte. Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG (Kreditwesengesetz) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Dementsprechend wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt. Cake Pte. Ltd. hat die Vorwürfe abgestritten. Auf Twitter verkünden sie, dass sie sich nur an die Gesetze und Vorschriften in Singapur halten (https://twitter.com/cakedefi/status/1479432043666759682?cxt=HHwWhICzgd_m_4cpAAAA). Mitgründer Julian Hosp selber verkündet in einem Youtubevideo, dass er sich die Rechtsabteilung mit BaFin in Verbindung setzen wird, um die Differenzen zu klären (https://www.youtube.com/watch?v=9kFcdgZzqio). Rechtslage: Dadurch, dass das Unternehmen am deutschen Markt tätig ist, hat es sich nach den nationalen Gesetzen zu richten. Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union unterliegt auch dann der Erlaubnispflicht des § 32 Abs. 1 KWG, wenn es keine öffentliche Präsenz in Deutschland unterhält (BVerwG, Urteil vom 22. 4. 2009 (8 C 2/09). Dies gilt deshalb, weil Cake Pte. Ltd. über das Internet gezielt an Kunden in Deutschland herantritt. Unser Angebot für Sie: Privatanleger wenden sich an uns, wenn mit sie Probleme aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts haben. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die bestmögliche Aufklärung zu diesem Themenbereich zu liefern. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir Gewähren Ihnen unsere Unterstützung. Ihr Ansprechpartner: Dimitri Mass, LL.M. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht Tel: +49 511 270915-0 info(at)kraul-vondrathen.de Möchten Sie, dass wir Ihnen helfen, zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechtsfrage.