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Select Verwaltungs GmbH, vormals NPL Select GmbH & Co I KG: BaFin ordnet die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes an!

Warum hat BaFin am 01.04.2022 unter Select Verwaltungs GmbH, vormals NPL Select GmbH & Co I KG: BaFin ordnet die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes an eine Warnung veröffentlicht?

Die BaFin sagt, dass sie mit dem Bescheid vom 17. März 2022 gegenüber der Select Verwaltungs GmbH die Abwicklung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet habe. Unter dem Namen NPL Select GmbH & Co. I KG habe das Unternehmen vor seiner durch das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten erfolgten Umwandlung in die Select Verwaltungs GmbH aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und zum Teil nicht zurückgezahlt. Damit betreibe es das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen handele aufgrund  des Fehlens der erforderlichen Erlaubnis die in § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG gefordert wird unerlaubt. Der Bescheid sei von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.

Rechtslage:

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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